Verhinderungspflege

Was kann ich tun, wenn ich einmal keine Zeit habe, meine pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen?

Was ist Verhinderungspflege?

Sollten Sie als Pflegeperson verhindert sein, weil Sie krank sind, in den Urlaub fahren wollen oder nur einmal beruhigt einkaufen oder ins Theater gehen, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Für diese Zeit steht Ihnen ein zusätzliches Pflegebudget zur Verfügung maximal sechs Wochen in Jahr oder stundenweise, wenn  8 Stunden nicht überschritten werden  über das  Jahr verteilt. das sind 1612 € .  Das ist möglich ab Pflegegrad 2.
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige mehr als 6 Monate nachweislich pflegebdürftig ist. Die Verhinderungspflege kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, so dass 2418 € im Jahr zur Verfügung stehen. Parallel zu den Leistungen der Verhinderungspflege wird für maximal sechs Wochen im Jahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Folgende Leistungen sind abrechenbar:

– Grundpflege und Hauswirtschaft
– Betreuung und Begleitung
– Beaufsichtigung

Auch Leistungen außerhalb des eigenen Haushalts wie zum Beispiel in einer Tagespflegeeinrichtung oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung sind zusätzlich anrechenbar.
Diese Leistungen werden direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet.

Pro Pflegetag werden Investitionskosten privat in Rechnung gestellt.
Diese werden nicht von der Pflegekasse übernommen.

Unser Leistungsangebot

– Beschäftigung mit dem Pflegebedürftigen, z. B. spazieren gehen
– Training und Erhaltung der alltäglichen Fähigkeiten um die Selbständigkeit zu bewahren,
wie Anzieh-Training, Anleitung zum Essen, ….
– Übernahme der grundpflegerischen sowie hauswirtschaftlichen Versorgung
– Übernahme sonstiger anfallender Hilfestellungen im alltäglichen Ablauf
– Beaufsichtigung und Betreuung des Pflegebedürftigen bei Abwesenheit der Pflegepersonen

Wir stellen mit Ihnen einen individuellen Pflege- und Betreuungsplan zusammen.
Sie erhalten darüber einen Kostenvoranschlag – entspricht dieser Ihren Erwartungen schließen wir einen Pflegevertrag mit Ihnen ab.

Was sie noch wissen sollten!

Verhinderungspflege ist ein wichtiges Instrument der Pflegeversicherung, um Ihre Gesundheit als Pflegeperson möglichst lange zu erhalten. Erlauben Sie sich eine kleine Auszeit oder einen Urlaub. Ihre Arbeit ist schwer genug. Wir können individuell die notwendige Betreuung sicher stellen. Sei es, einmal in der Woche für einige Stunden oder auch mehrere Tage.
Wir finden eine Lösung.

Wichtig ist es, die Pflegekasse vor Bezug der Verhinderungspflege
über den Leistungswunsch zu informieren:

geregelt ist die Verhinderungspflege in §39 SGB XI